AGB Onkel Tom Mangement - Onkel Tom Management

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AGB Onkel Tom Mangement

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Bestellungen gegenüber der Onkel Tom Management GmbH, Vilstalstraße 6, 87459 Pfronten. Mit der Bestellung gewährleisten Sie, dass Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler und nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
Gewerbetreibender oder Freiberufler (Unternehmer) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

3. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Onkel Tom Management GmbH, Vilstalstraße 6, 87459 Pfronten, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 15:00 Uhr; außer an Feiertagen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrer Abholung, damit wir die Ware für Sie bereitstellen können.

4. Bezahlung
Warenbestellungen:
Für alle Warenbestellungen gilt Vorkasse.
Versandkosten werden nach Aufwand berechnet.
Bestellung Verkaufsautomaten:
60 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Lieferung/ Lieferfähigkeit.
Schuldbefreiend kann ausschließlich an die Onkel Tom Management GmbH, Vilstalstraße 6, 87459 Pfronten, unter folgender Bankverbindung bezahlt werden:
Sparkasse Ostallgäu
IBAN: DE67 7335 0000 0516 3828 43 - BIC: BYLADEM1ALG
Es können generell gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

6. Transportschäden
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

7. Gewährleistung und Garantien
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  • bei Verletzung des Lebens,  des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

8. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige/Lieferfähigkeit abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Abweichende Abnahmeregelungen müssen gesondert geregelt werden.

10. Franchise
Alle vertraglichen Regelungen für den Franchise-Bereich Onkel Tom 24/7 Automatenstores von Onkel Tom Management GmbH, Vilstalstraße 6, 87459 Pfronten, sind gesondert in einem Franchise-Vertrag geregelt.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.


Stand 25.08.2024
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